Allgemeine Geschäftsbedingungen vom Hotel Zum Bär
Severin-Heiroth Hotelbetriebs GmbH, Markt 8, 06484 Quedlinburg
§1 Anwendungsbereich
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Leistungen, die die Severin-Heiroth Hotelbetriebs GmbH (im Folgenden „Hotel Zum Bär“) gegenüber dem Gast, dem Veranstalter und sonstigen Vertragspartnern (im Folgenden „Vertragspartner“) erbringt.
Die Leistungen bestehen insbesondere in der entgeltlichen Nutzungsüberlassung von Hotelzimmern und sonstigen Räumlichkeiten für z.B. Seminare, Tagungen, Präsentationen, Konferenzen und sonstige Veranstaltungen, dem Verkauf von Speisen & Getränken (F&B), der Organisation von Veranstaltungen und sonstigen Programmen sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen unseres Hotels.
2. Diese AGB beziehen sich auf alle Vertragsarten wie z.B. Hotelaufnahme-, Kontingent- oder Veranstaltungs-verträge, die mit dem Hotel Zum Bär abgeschlossen werden. Die AGB gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Vertragspartner.
3. AGB des Vertragspartners finden keine Anwendung, auch wenn das Hotel Zum Bär diesen nicht ausdrücklich widerspricht. Gegenbestätigungen des Vertragspartners unter Hinweis auf dessen AGB werden hiermit widersprochen.
§2 Vertragsschluss
1. Der jeweilige Vertrag kommt grundsätzlich nach mündlichem oder schriftlichem Antrag des Vertrags-partners und durch die Annahme des Hotel Zum Bär zustande. Dem Hotel steht es frei, den Antrag schriftlich, mündlich, in Textform (E-Mail, Fax, Brief) oder schlüssig durch Leistungserbringung, anzunehmen.
2. Schließt der Vertragspartner einen sogenannten Kontingentvertrag ab, haftet der Vertragspartner für sämtliche Schäden, die der Endnutzer schuldhaft verursacht.
3. Die Unter- oder Weitervermietung oder die unentgeltliche Nutzung der überlassenen Zimmer durch Dritte sowie Nutzung zu anderen Beherbergungszwecken ist nur gestattet, wenn das Hotel Zum Bär dies ausdrücklich gestattet. Das Hotel Zum Bär kann hier nach eigenem Ermessen auf Anfrage eine schriftliche Ausnahme erteilen.
§3 Zimmernutzung, Zimmerübergabe, Abreise
1. Die Zurverfügungstellung der Zimmer erfolgt ausschließlich zu Beherbergungszwecken.
2. Der Vertragspartner haftet dem Hotel Zum Bär für sämtliche Schäden, die durch ihn oder durch Dritte, die auf dessen Veranlassung die Leistungen des Hotels erhalten, verursacht werden.
3. Der Vertragspartner hat keinen Anspruch auf Nutzung bestimmter Zimmer. Sollten Zimmer im Hause nicht verfügbar sein, wird das Hotel Zum Bär dem Vertragspartner unverzüglich hierüber informieren und gleichwertigen Ersatz in einem räumlich nahe gelegenen Hotel gleicher Kategorie anbieten. Lehnt der Vertragspartner ab, so hat das Hotel Zum Bär vom Vertragspartner erbrachte Leistungen unverzüglich zu erstatten.
4. Gebuchte Zimmer stehen dem Vertragspartner am Anreisetag ab 15.00 Uhr zur Verfügung. Sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde, hat das Hotel Zum Bär das Recht, gebuchte Zimmer nach 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Vertragspartner hieraus Rechte oder Ansprüche herleiten kann.
5. Die Zimmer müssen am Abreisetag spätestens um 11.00 Uhr geräumt sein. Dies gilt nur, wenn keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden. Danach kann das Hotel über dem danach entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 16.00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 16.00 Uhr 100% des vollen Logispreises.
§4 Veranstaltungen
1. Um eine sorgfältige Vorbereitung durch das Hotel Zum Bär zu ermöglichen, hat der Vertragspartner dem Hotel die endgültige Teilnehmerzahl spätestens drei Tage vor Beginn der Veranstaltung mitzuteilen. Sofern der Vertragspartner dabei eine höhere Teilnehmerzahl mitteilt, wird diese höhere Teilnehmerzahl nur dann Vertragsbestandteil, wenn das Hotel Zum Bär schriftlich zustimmt. Stimmt das Hotel nicht schriftlich zu, ist der Vertragspartner nicht berechtigt die Veranstaltung mit der höheren Teilnehmerzahl durchzuführen. Stimmt das Hotel zu, richtet sich die Abrechnung nach der neuen Vereinbarung (ggf. mit zusätzlichen Aufwendungen). Ein Anspruch des Vertragspartners auf Zustimmung besteht nicht. Die Abrechnung richtet sich unabhängig von der Mitteilung der Höhe der Teilnehmerzahl nach den vertraglichen Vereinbarungen. Nehmen tatsächlich weniger Teilnehmer an der Veranstaltung teil, ist dies für die Abrechnung unerheblich.
2. Verschiebt sich der vereinbarte Zeitpunkt des Beginns einer Veranstaltung, so ist das Hotel Zum Bär berechtigt, dem Vertragspartner sämtliche hierdurch entstandenen Mehrkosten in Rechnung zu stellen.
3. Reservierte Räume stehen dem Vertragspartner nur innerhalb des schriftlich vereinbarten Zeitraumes zur Verfügung. Eine Inanspruchnahme darüber hinaus bedarf der Zustimmung des Hotel Zum Bär und wird ggf. gegen zusätzliches Entgelt gewährt. Dies wird schriftlich vereinbart. Raumänderungen bleiben vorbehalten, soweit diese unter Berücksichtigung der Interessen des Hotels für den Vertragspartner zumutbar sind.
4. Bei Veranstaltungen, die über Mitternacht hinausgehen, kann das Hotel Zum Bär pro gebuchter Servicekraft und je angefangener Stunde 50,00 € zzgl. gesetzliche USt. In Rechnung stellen. Der Vertragspartner haftet dem Hotel gegenüber für zusätzliche Leistungen an die Veranstaltungs-teilnehmer oder gegenüber Dritten im Zusammenhang mit der Veranstaltung.
5. Sämtliche behördliche Genehmigungen hat der Vertragspartner auf eigene Kosten zu beschaffen, sofern schriftlich nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Dem Vertragspartner obliegt die Einhaltung aller relevanten (ordnungs-) rechtlichen Vorgaben. Für die Veranstaltung an Dritte zu zahlende Abgaben wie z.B. GEMA-Gebühren, Vergnügungssteuer u.ä. sind durch den Vertragspartner unverzüglich an den Gläubiger zu zahlen.
6. Der Vertragspartner haftet für das Verhalten seiner Mitarbeiter, der Veranstaltungsteilnehmer sowie sonstige Hilfskräfte wie für sein eigenes Verhalten. Das Hotel kann vom Vertragspartner die Stellung angemessener Sicherheiten (z.B. Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften) verlangen.
7. Um Beschädigungen vorzubeugen, ist die Anbringung und Aufstellung von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen vorher mit dem Hotel Zum Bär abzustimmen. Mitgebrachte Gegenstände sind nach Veranstaltungsende zu entfernen. Kommt der Vertragspartner dieser Regelung nicht nach, so hat das Hotel das Recht, eine Entfernung und kostenpflichtige Lagerung vorzunehmen. Alle im Rahmen der Veranstaltung eingebrachten Gegenstände wie Dekorationsmaterial u.ä. müssen sämtlichen maßgeblichen Ordnungsvorschriften entsprechen.
8. Ein Versicherungsschutz für eingebrachte Gegen-stände besteht seitens des Hotels nicht. Der Abschluss einer erforderlichen Versicherung ist ausschließlich Sache des Vertragspartners.
9. Störungen oder Defekte an vom Hotel Zum Bär zur Verfügung gestellten Einrichtungen werden, soweit dieses dem Hotel möglich ist, beseitigt. Der Vertrags-partner kann in diesem Zusammenhang keine Ansprüche geltend machen.
10. Werden vom Vertragspartner eigene elektrische Anlagen eingebracht, so bedarf es vor Anschluss an das Stromnetz der Zustimmung des Hotels. Der anfallende Stromverbrauch kann nach dem gültigen Bereitstellungs- und Arbeitspreisen berechnet werden, sobald das Versorgungsunternehmen die Leistungen an das Hotel Zum Bär belastet. Eine pauschale Erfassung und Berechnung steht dem Hotel frei. Durch Anschluss auftretende Störungen oder Defekt an den technischen Anlagen des Hotels gehen zu Lasten des Vertragspartners.
11. Beschafft das Hotel Zum Bär für den Vertragspartner technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten, handelt das Hotel im Namen und für Rechnungen des Vertragspartners; dieser haftet für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe dieser Einrichtungen und stellt dem Hotel von allen Ansprüchen Dritter auf erstes schriftliches Anfordern frei. Eine Haftung des Hotels Zum Bär wegen nicht rechtzeitiger Beschaffung oder einer Mangelhaftigkeit der beschafften Einrichtungen ist ausgeschlossen.
12. Der Vertragspartner darf Speisen und Getränke zu den Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. In Sonderfällen kann darüber eine Vereinbarung getroffen werden; in den Fällen kann eine Allgemein-kostgebühr berechnet werden.
13. Jede Art von Werbung, Information, Einladungen, durch die ein Bezug zum Hotel, insbesondere durch Verwendung des Hotelnamens, hergestellt wird, bedarf der vorherigen schriftlichen Einwilligung des Hotels.
§5 Bereitstellung der Leistungen, Preise, Zahlungen, Aufrechnung und Abtretung
1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von Ihm in Anspruch genommen weiteren Leistungen geltend bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlassten Leistungen und Auslagen durch Dritte.
3. Die Preise können vom Hotel ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel dem zustimmt.
4. Die Preise der jeweiligen Leistungen bestimmen sich nach der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preisliste des Hotels Zum Bär. Sämtliche Preise verstehen sich inklusive der z. Zt. gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Erhöhungen der Umsatzsteuer gehen zu Lasten des Vertragspartners. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsabschluss vom Vertragspartner eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, bis zu 100% der gesamten Zahlungsverpflichtung des Vertragspartners zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag festgehalten werden. Für Reisegruppen ab 20 Personen gilt Grundsätzlich, dass 60% der Gesamtsumme bis spätestens 1 Monat vor Anreise an das Hotel zu leisten ist. Hält der Besteller dies nicht ein, ist das Hotel zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Die restlichen 40% sind bei Abreise direkt im Hotel zu leisten, es sei denn es ist anders im Vertrag vereinbart.
5. Hat der Vertragspartner innerhalb eines Zeitraums gebucht, zu dem eine Messe, eine Großveranstaltung oder ein sonstiges Ereignis stattfindet und wird nach Vertragsabschluss aus Gründen, die das Hotel Zum Bär nicht zu vertreten hat, ein derartiges Ereignis zeitlich verschoben, gilt dieser Vertrag für den neuen Zeitraum, wenn dem Hotel die Erfüllung der vertraglichen Leistungen zu diesem Zeitpunkt möglich ist. Ob das Hotel seine Leistungspflicht erfüllen kann, teilt es dem Vertragspartner innerhalb einer angemessenen Frist mit. Ist die Leistung nicht möglich, insbesondere wenn die gebuchten Zimmer für den neuen Zeitraum bereits an Dritte vermietet sind, können die Parteien ohne Angabe von Gründen von dem Vertrag zurücktreten. Die Geltendmachung von Ansprüchen gegen die jeweils andere Partei ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für schon gewährte Leistungen. Diese sind zurückzuerstatten bzw. zu vergüten.
6. Der Zahlungsanspruch des Hotel Zum Bär ist bis 10 Tage nach Zugang der jeweiligen Rechnung ohne Abzug fällig. Das Hotel kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen vom Kunden jederzeit verlangen. Eine Rechnung gilt spätestens 3 Tage nach Versendung als beim Rechnungsempfänger zugegangen, sofern kein früherer Zugang nachgewiesen werden kann. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regeln.
7. Die Erstellung einer Gesamtrechnung entbindet nicht von der fristgerechten Zahlung der Einzelrechnungen. Ein Zahlungsverzug auch nur einer Einzelrechnung berechtigt das Hotel Zum Bär, alle weiteren und zukünftigen Leistungen zurückzuhalten und die Erfüllung der Leistungen von einer Sicherheitsleistung in Höhe von bis zu 100% der noch ausstehenden Zahlung anhängig zu machen.
8. Parkplatzgebühren auf dem Hoteleigenen Parkplatz auf dem Innenhof vom Hotel Zum Bär: 8,00 € pro angefangenen Nutzungstag. Auf dem 2. Parkplatz ca. 300m vom Hotel entfernt werden keine Parkgebühren berechnet. Schadenersatzansprüche jeglicher Art sind bei der Nutzung ausgeschlossen.
9. Für jede Mahnung wird eine Mahngebühr in Höhe von 10,00 € geschuldet. Rechnungen sind grundsätzlich bar, mit Kredit- oder Girokarten oder nach Rechnungserhalt per Überweisung zu zahlen. Das Hotel Zum Bär ist berechtigt, Devisen, Schecks und Kreditkarten zurückzuweisen. Gutscheine (Voucher) von Reiseveranstaltern werden nur akzeptiert, wenn mit dem betreffenden Unternehmen ein Kreditabkommen besteht bzw. wenn entsprechende Vorauszahlungen geleistet wurden. Eine Erstattung nicht in Anspruch genommener Leistungen ist ausgeschlossen.
10. Kosten bei fahrlässigem Auslösen des Feueralarms: Dem Hotel entstehen für Alarmaufschaltung und Nachverfolgung von Feueralarmen sowie die Aufhebung des Alarms Kosten von Wachdiensten und zusätzlich alarmierten Personal. Dafür fallen pro Feueralarm Kosten in Höhe von 150,00 € an, die vom Gast zu tragen sind.
11. Der Vertragspartner kann gegenüber einer Forderung des Hotels Zum Bär nur aufrechnen, wenn seine Forderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Sinngemäß gilt dies für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes wegen eigener Forderungen des Vertragspartners. Ansprüche und sonstige Rechte dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung des Hotels abgetreten werden.
12. Nutzt der Vertragspartner für die Bezahlung von Produkten des Hotels Zum Bär mit Vorauszahlungs-pflicht (z.B. allgemeine Bestellungen mit Vorauszahlung oder garantierte Buchung) eine Kreditkarte, ohne diese körperlich vorzulegen, z.B. über Telefon, Internet o.ä.) ist der Vertragspartner im Verhältnis zum Hotel nicht berechtigt, seinem Kreditinstitut gegenüber diese Belastung zu widerrufen.
§6 Leistungsstornierung / Leistungsreduzierung
1. Reservierungen des Vertragspartners sind für beide Vertragspartner verbindlich. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Bei einer Stornierung bzw. Reduzierung durch den Vertragspartner hat dieser folgenden Schadenersatz zu leisten:
Einzelreservierungen bis zu 5 Zimmern:
a) kein Schadenersatz, wenn die schriftliche Stornierung bzw. Reduzierung bis 1 Tag vor Beginn des Leistungszeitraums dem Hotel Zum Bär zugeht.
b) Schadenersatz i.H.v. 100% des Wertes der bestellten Leistungen, wenn die schriftliche Stornierung bzw. Reduzierung am Anreisetag zugeht.
c) Schadenersatz i.H.v. 100% des Wertes der bestellten Leistungen, wenn die schriftliche Stornierung bzw. Reduzierung am Anreisetag nach 14.00 Uhr zugeht oder die Zimmer ohne Meldung nicht in Anspruch genommen werden.
d) Sollten im Vertrag andere Stornierungsbedingungen geregelt sein, gelten die im Vertrag festgehaltenen Regelungen.
Einzelreservierungen ab 5 Zimmern:
a) kein Schadenersatz, wenn die schriftliche Stornierung bzw. Reduzierung bis 8 Wochen vor Beginn des Leistungszeitraums dem Hotel Zum Bär zugeht.
b) Schadenersatz i.H.v. 80% des Wertes der bestellten Leistungen, wenn die schriftliche Stornierung bzw. Reduzierung zwischen 60 bis 14 Tage vor Beginn des Leistungszeitraums dem Hotel Zum Bär zugeht.
c) Schadenersatz i.H.v. 100% des Wertes der bestellten Leistungen, wenn die schriftliche Stornierung bzw. Reduzierung weniger als 13 Tage vor Beginn des Leistungszeitraums dem Hotel Zum Bär zugeht.
d) Eine Stornierung von 1-3 Zimmer ist bis 1 Tag vor Anreise kostenfrei.
e) Sollten im Vertrag andere Stornierungsbedingungen geregelt sein, gelten die im Vertrag festgehaltenen Regelungen.
2. Sollte die Reservierung über ein Portal (booking.com / HRS etc.) erfolgen, gelten die Stornierungsbedingungen der dort vereinbarten Regelungen. Eine Stornierung hat ebenfalls über dieses Portal zu erfolgen.
3. Der Vertragspartner ist berechtigt, den Nachweis zu führen dass der Schaden des Hotels Zum Bär nicht gegeben oder geringer ist.
4. Sofern das Hotel Zum Bär die stornierte Leistung im vereinbarten Zeitraum anderweitig gegenüber Dritten erbringen kann, reduziert sich der Schadenersatz des Vertragspartners um den Betrag, den diese Dritte für die stornierte Leistungen zahlen, maximal jedoch bis zum Entfallen des gesamten Schadenersatzes.
5. Unabhängig von dem oben genannten Schadenersatz ist das Hotel Zum Bär berechtigt, dem Vertragspartner eine pauschale Bearbeitungsgebühr i.H.v. 50,00 € in Rechnung zu stellen.
§7 Rücktritt / Kündigung
1. Das Hotel Zum Bär ist nach den gesetzlichen Regelungen zum Rücktritt vom Vertrag (§ 323 BGB) bzw. zur Kündigung des Vertrages (§314) berechtigt, wenn
a) der Vertragspartner eine fällige Leistung nicht erbringt
b) die Erfüllung des Vertrages wegen höherer Gewalt, Streik oder anderer vom Hotel nicht zu vertretender Umstände unmöglich ist
c) der Vertragspartner irreführende oder falsche Angaben über wesentliche Dinge macht
d) vertragsgegenständliche Räume ganz oder teilweise ohne schriftliche Zustimmung des Hotels untervermietet werden.
e) das Hotel begründeten Anlass zur Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann.
2. Das Hotel Zum Bär hat den Vertragspartner von der Ausübung des Rücktritts/ der Kündigung unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach bekannt werden des Grundes schriftlich in Kenntnis zu setzen. Die Vertragsaufhebung durch das Hotel begründet keine Ansprüche des Vertragspartners auf Schadenersatz oder sonstige Ausgleichsleistungen. Ein Anspruch des Hotels auf Ersatz eines ihm entstandenen Schadens und der von ihm getätigten Aufwendungen bleibt im Falle der berechtigten Vertragsbeendigung unberührt.
§8 Haftung des Hotels Zum Bär, eingebrachte Gegenstände, Verjährung
1. Das Hotel Zum Bär haftet für alle gesetzlichen und vertraglichen Ansprüche grundsätzlich nur bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigem Verhalten.
2. In Ausnahmen haftet das Hotel für leichte Fahrlässigkeit bei Schäden.
a) die auf der Verletzung essentieller Vertragspflichten beruhen. In diesen Fällen ist die Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt.
b) aufgrund der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit
3. Eine Haftung des Hotels für Folgeschäden oder mittelbare Schäden ist ausgeschlossen.
4. Haftungsausschlüsse und – beschränkungen gelten in gleicher Weise zu Gunsten aller zur Erfüllung seiner Vertragspflichten durch das Hotel eingesetzten Unternehmen, Ihrer Subunternehmer und Erfüllungs-gehilfen. Sie gelten nicht, wenn das Hotel eine Garantie für die Beschaffenheit einer Sache oder eines Werkes übernimmt oder bei arglistig verschwiegenen Fehlern.
5. Der Vertragspartner ist verpflichtet, erkennbare Mängel unverzüglich, spätestens bei Abreise, im Hotel anzuzeigen.
6. Für eingebrachte Gegenstände des Vertragspartners gelten die gesetzlichen Bestimmungen der §701 ff BGB.
7. Zurückgebliebene Sachen des Vertragspartners / Übernachtenden werden auf Anfrage, Risiko und Kosten des Vertragspartners zugesandt. Das Hotel bewahrt die Sachen 12 Monate auf und berechnet dafür ggf. eine angemessene Geldleistung. Dies liegt in Ermächtigung des Hotels. Danach werden die Sachen, sofern ein erkennbarer Wert besteht, dem lokalen Fundbüro übergeben.
8. Sämtliche Ansprüche des Vertragspartners gegen das Hotel Zum Bär aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag verjähren nach Ablauf eines Jahres, beginnend mit dem Schluss des Jahres, in dem Anspruch entstanden ist und der Vertragspartner von dem Anspruch begründeten Umständen Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangt haben müsste.
§9 Zusätzliche Bestimmungen für Pauschalreisen
1. Besteht die Leistungspflicht des Hotels Zum Bär neben der Gewährung von Kost und Logis in Organisation eines Freizeitprogrammes als entgeltliche Eigenleistung, so begründet dies einen sogenannten Pauschalreisevertrag.
2. Wegen Veränderungen, Abweichungen oder Reduzierungen einzelner Leistungen im Rahmen eines Pauschalreisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden, kann der Vertragspartner keine Ansprüche geltend machen, wenn sie lediglich unerheblich sind.
3. Werden vereinbarte und zur Verfügung gestellte Leistungen vom Vertragspartner nicht in Anspruch genommen, ist eine Herabsetzung oder Rückvergütung des Gesamtentgeltes nicht möglich.
4. Das Hotel Zum Bär haftet nicht für Schäden, die der Vertragspartner anlässlich der Inanspruchnahme einer Sonderleistung eines Dritten erleidet. Der Vertragspartner wird insoweit auf die Durchsetzung seiner Ansprüche gegenüber dem jeweiligen Veranstalter der Sonderleistung verwiesen.
§10 Erfüllungs- und Zahlungsort, Gerichtsstand, Nebenabreden, Teilunwirksamkeit
1. Erfüllungs- und Zahlungsort ist für beide Seiten der Sitz des Hotel Zum Bär.
2. Es gilt deutsches Recht
3. Gerichtsstand ist Quedlinburg
4. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages, einschließlich dieser Geschäftsbedingungen, unwirksam sein, berührt dieses die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien werden die unwirksamen Bestimmungen unverzüglich durch
solche wirksam ersetzen, die dem angestrebten Zweck und ihrer wirtschaftlichen Bedeutung möglichst nahe kommen. Dasselbe gilt für den Fall, dass Regelungslücken im Vertrag vorhanden sein sollten.